Brandenburgischer Innovationsgutschein zur Förderung von Digitalisierungsvorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen inklusive Handwerksbetriebe (BIG-Digital)
Du bist KMU in Brandenburg und willst digitalisieren? BIG-Digital gibt dir bis zu 500.000 € Zuschuss (50% der Kosten) für die Einführung digitaler Systeme — von der Analyse über die Umsetzung bis zur Mitarbeiterschulung. Das Programm läuft bis Juni 2027, ein verpflichtendes Erstgespräch bei der Wirtschaftsförderung (WFBB) ist der erste Schritt. Wichtiger Vorteil: Du darfst direkt nach Einreichung des Antrags starten — ohne auf den Förderbescheid warten zu müssen.
Wichtig: Antrag VOR Beauftragung stellen
Bei diesem Programm musst du den Förderantrag stellen, bevor du Aufträge vergibst oder Verträge unterschreibst. Sonst verfällt der Anspruch.
Förderhöhe
bis 500.000 €
ab 2.500 €
Förderquote
bis 50%
Aufwand
Hoher AufwandBewilligung
–
Was wird gefördert?
⚠️ Ehrlich gesagt: Das ist der größte Nachteil
Das Erstgespräch bei der WFBB kostet Zeit — plane 2-4 Wochen Vorlauf ein. Außerdem gilt für das Modul Beratung eine strikte Abfolge: Beratung muss abgeschlossen sein, bevor die Implementierung gefördert werden kann. Das verlängert den Gesamtzeitraum erheblich. Und: Bei Unternehmen mit Standorten außerhalb Brandenburgs wird die Förderung anteilig gekürzt — wenn nur ein Teil deiner Mitarbeiter in BB sitzt, wird entsprechend weniger gefördert.
So läuft der Antrag – Schritt für Schritt
Schritt 1: Vorhaben beschreiben — Welches Modul? (Beratung / Implementierung / Schulung) Was ist das Ziel? Was kostet es?
Schritt 2: Erstgespräch mit WFBB — Termin vereinbaren (0331 73061-0 oder info@wfbb.de). WFBB prüft Förderfähigkeit. Bei positiver Bewertung: schriftliche Bestätigung der fachlichen Erstberatung.
Schritt 3: Angebote einholen — Von externen Dienstleistern (Berater, Entwickler, Schulungsanbieter).
Schritt 4: Antrag über ILB-Kundenportal stellen — Mit WFBB-Bestätigung, Vorhabensbeschreibung, Kosten- und Finanzierungsplan, Angeboten.
Schritt 5: Digitale Eingangsbestätigung der ILB abwarten — Sobald diese vorliegt: Vorhaben kann starten!
Schritt 6: Vorhaben durchführen — Dokumentation des Projektfortschritts.
Schritt 7: Verwendungsnachweis einreichen — Rechnungen, Zahlungsbelege, Projektdokumentation.
Schritt 8: Zuschuss wird ausgezahlt.
Diese Unterlagen brauchst du
Mit dem Antrag einreichen
Vor dem Antrag
Nach Projektende
Während des Projekts
Praxis-Tipps
Nutze das Modul Beratung auch wenn du glaubst zu wissen was du brauchst — eine fundierte Analyse vermeidet teure Fehlinvestitionen bei der Implementierung.
Starte das WFBB-Erstgespräch so früh wie möglich in deiner Planungsphase — du musst noch kein fertiges Konzept haben, aber eine grobe Idee.
Eigenleistungen deiner Mitarbeiter (Personalkosten) sind im Modul Implementierung zu 50% förderfähig — das ist ein großer Vorteil gegenüber reinen Software-Förderprogrammen.
Beachte die 3-Jahres-Verbleibspflicht: Geförderte digitale Wirtschaftsgüter müssen 3 Jahre in deiner brandenburgischen Betriebsstätte bleiben — plane das bei Cloud- oder SaaS-Lösungen (Software als Dienst über das Internet) entsprechend.
Häufige Fragen
Muss ich das Erstgespräch bei der WFBB vor Ort machen?
Bei Implementierungsprojekten wird das Erstgespräch in der Regel vor Ort beim Antragsteller durchgeführt. Bei Beratungs- und Schulungsprojekten sind oft auch Online-Gespräche möglich. Ruf bei der WFBB an (0331 73061-0) und kläre das direkt.
Darf ich das Vorhaben starten bevor ich den Förderbescheid habe?
Ja — das ist ein wichtiger Vorteil von BIG-Digital! Sobald du den Antrag bei der ILB eingereicht hast und die digitale Eingangsbestätigung erhalten hast, darfst du starten. Du musst nicht wochenlang auf den finalen Förderbescheid warten. Wichtig: Das Erstgespräch bei der WFBB und die Antragstellung müssen trotzdem VOR dem Start passieren.
Kann ich alle drei Module gleichzeitig beantragen?
Nicht alle gleichzeitig und nicht in beliebiger Reihenfolge. Wenn du das Modul Beratung genutzt hast, kannst du erst danach das Modul Implementierung beantragen. Schulung ist nur zusammen mit oder nach einer Implementierung förderfähig. Du kannst bis zu 2 parallellaufende Vorhaben gleichzeitig haben — aber die Abfolge muss stimmen.
Ich habe Mitarbeiter auch außerhalb von Brandenburg — wird meine Förderung dann gekürzt?
Möglicherweise ja. Wenn z.B. eine ERP-Einführung auch von Mitarbeitern außerhalb Brandenburgs genutzt wird, kann die ILB die Förderung anteilig kürzen — im Verhältnis Mitarbeiter in BB zu Mitarbeitern gesamt. Kläre das im WFBB-Erstgespräch vorab.
Sind Cloud-Lösungen (Software über das Internet) förderfähig?
Ja — Nutzung von Software über Miet- oder Leasingverträge (also Cloud- und SaaS-Lösungen, bei denen du monatlich zahlst statt einmalig zu kaufen) sind explizit förderfähig. Beachte aber die 3-Jahres-Verbleibspflicht: Geförderte Wirtschaftsgüter müssen 3 Jahre nach Abschlusszahlung in der brandenburgischen Betriebsstätte bleiben — was bei Cloud-Diensten bedeutet, dass du sie 3 Jahre weiternutzen solltest.
Für wen?
Region
Unternehmensgröße
Branchen
Kontakt & Links
Ansprechpartner
ILB — Infotelefon Wirtschaft und Infrastruktur / WFBB für Erstberatung
Passt dieses Programm zu dir?
Mach den Förder-Check und finde heraus, ob du die Voraussetzungen erfüllst — und welche anderen Programme sich kombinieren lassen.
Förder-Check starten →Die hier dargestellten Informationen basieren auf öffentlich zugänglichen Quellen und der redaktionellen Einordnung durch ki-boost.io. Für verbindliche Auskünfte wende dich an die jeweilige Förderstelle. Wir erbringen keine Rechts-, Steuer- oder Fördermittelberatung. Stand: März 2026.