Richtlinien zum Förderprogramm Digitalbonus
Der Digitalbonus Bayern bezuschusst kleine Unternehmen in Bayern bei Digitalisierung und IT-Sicherheit. Standard: bis zu 7.500 €, Plus für KI- und Robotik-Projekte: bis zu 30.000 €. Jeweils 50 % der Kosten. Du brauchst ein ELSTER-Unternehmenskonto (das Online-Steuerportal) und ein Projektvolumen ab 4.000 €.
Wichtig: Antrag VOR Beauftragung stellen
Bei diesem Programm musst du den Förderantrag stellen, bevor du Aufträge vergibst oder Verträge unterschreibst. Sonst verfällt der Anspruch.
Förderhöhe
bis 30.000 €
Förderquote
bis 50%
Aufwand
Geringer Aufwandca. 4-10 Stunden
Bewilligung
4-12 Wo.
Was wird gefördert?
⚠️ Ehrlich gesagt: Das ist der größte Nachteil
Drei Haken: Das monatliche Kontingent kann schnell aufgebraucht sein — wenn du Pech hast, wartest du einen Monat. Du musst alles vorfinanzieren und bekommst den Zuschuss erst nach Projektabschluss zurück. Und seit Mai 2025 musst du den Antrag über dein eigenes ELSTER-Konto stellen — kein Berater darf das für dich machen.
So läuft der Antrag – Schritt für Schritt
ELSTER-Unternehmenskonto sicherstellen
Prüfe ob du ein gültiges ELSTER-Unternehmenskonto (das Online-Steuerportal des Finanzamts) hast. Falls nicht, beantrage es rechtzeitig — die Freischaltung kann einige Tage dauern. Ohne ELSTER geht seit Mai 2025 nichts mehr.
5 Minuten (wenn vorhanden), sonst 1–2 Wochen für die Freischaltung
Angebot vom IT-Dienstleister einholen
Hole ein detailliertes Angebot von deinem IT-Dienstleister. Wichtig: Beratungs- und Schulungskosten dürfen maximal 50 % der Gesamtkosten ausmachen. Lizenzkosten auf maximal 18 Monate aufschlüsseln lassen. Gesamtkosten müssen mindestens 4.000 € betragen.
1–2 Wochen
Online-Antrag stellen
Geh auf digitalbonus.bayern/antragstellung, wähle deine zuständige Bezirksregierung und authentifiziere dich mit deinem ELSTER-Unternehmenskonto. Wähle zwischen Standard und Plus. Bei Plus: Kontaktiere vorher deine Bezirksregierung für eine Vorab-Beratung.
30–60 Minuten
Eingangsbestätigung abwarten — dann darfst du starten
Du bekommst eine Eingangsbestätigung per E-Mail. Ab diesem Moment darfst du Verträge abschließen und mit dem Projekt beginnen — aber auf eigenes Risiko. Die Bewilligung ist damit noch nicht gesichert. WICHTIG: Vor dieser E-Mail keinen Vertrag unterschreiben und keinen Auftrag erteilen — auch nicht mündlich.
Wenige Tage
Projekt durchführen und dokumentieren
Setze das Projekt mit deinem IT-Dienstleister um. Bewahre alle Rechnungen und Zahlungsbelege (Kontoauszüge) sauber auf. Alle Rechnungen müssen innerhalb des Bewilligungszeitraums (der Zeitraum in dem du das Geld nutzen kannst) bezahlt werden. Wenn sich etwas ändert (Kosten, Umfang, Zeitplan), melde das der Bezirksregierung.
Je nach Projekt und Bewilligungszeitraum
Auszahlungsantrag einreichen und Geld bekommen
Nach Abschluss des Projekts und Bezahlung aller Rechnungen: Online-Auszahlungsantrag auf digitalbonus.bayern/auszahlung einreichen. Je nach Bewilligungsdatum mit Projektmitteilung und/oder Verwendungsnachweis (dein Abschlussbericht — du zeigst wofür du das Geld ausgegeben hast). Die Bezirksregierung prüft und zahlt dann deinen Zuschuss aus.
30–60 Minuten für den Antrag, dann einige Wochen Prüfzeit
Diese Unterlagen brauchst du
Mit dem Antrag einreichen
Vor dem Antrag
Nach Projektende
Während des Projekts
Praxis-Tipps
Beantrage dein ELSTER-Unternehmenskonto mindestens zwei Wochen vor der geplanten Antragstellung. Die Freischaltung dauert — und ohne ELSTER geht seit Mai 2025 gar nichts.
Stelle den Antrag möglichst am Monatsanfang. Das monatliche Kontingent ist begrenzt und kann innerhalb weniger Tage ausgeschöpft sein.
Wenn dein innovatives Projekt unter 15.000 € Gesamtkosten liegt, beantrage den Standard statt den Plus. Bei 50 % Förderquote bekommst du denselben Betrag — aber die Bearbeitung geht schneller, weil kein Innovationsnachweis geprüft wird.
Lass deinen IT-Dienstleister Beratungs- und Schulungskosten im Angebot separat ausweisen. Diese dürfen maximal 50 % der Gesamtkosten ausmachen — sonst wird der Antrag gekürzt.
Schließe KEINEN Vertrag und erteile KEINEN Auftrag (auch nicht mündlich!), bevor du die Eingangsbestätigung per E-Mail hast. Sonst gilt das Projekt als begonnen und die Förderung ist weg.
Häufige Fragen
Wer kann den Digitalbonus Bayern beantragen?
Kleine Gewerbebetriebe mit Sitz in Bayern — unter 50 Mitarbeiter, maximal 10 Mio. € Umsatz oder Bilanzsumme. Soloselbständige mit Gewerbeschein sind dabei. Freie Berufe, Arztpraxen und Landwirtschaft sind ausgeschlossen.
Wie viel Geld bekomme ich?
Standard: bis zu 7.500 € (50 % der Kosten). Plus: bis zu 30.000 € (50 %) für innovative Projekte mit KI, Robotik oder digitalen Zwillingen. Mindest-Projektvolumen: 4.000 €. Rechenbeispiel Standard: Bei 12.000 € Projektkosten bekommst du 6.000 €, dein Eigenanteil: 6.000 €.
Was ist der Unterschied zwischen Standard und Plus?
Der Standard fördert typische Digitalisierung wie ERP, CRM oder Branchensoftware — kein Innovationsnachweis nötig. Der Plus ist für Projekte mit besonderem Innovationsgehalt: KI, Robotik, digitale Zwillinge, moderne Simulation. Dafür brauchst du eine detaillierte Beschreibung, warum dein Projekt innovativ ist.
Darf ich vor der Bewilligung mit dem Projekt anfangen?
Erst nachdem du die Eingangsbestätigung per E-Mail hast. Ab dann darfst du auf eigenes Risiko starten. Aber: Die Bewilligung ist damit noch nicht sicher. Vor der Eingangsbestätigung keinen Vertrag unterschreiben — auch nicht mündlich.
Kann mein Berater den Antrag für mich stellen?
Nein. Seit Mai 2025 musst du den Antrag über dein eigenes ELSTER-Unternehmenskonto (das Online-Steuerportal) stellen. Die Antragstellung durch Dritte — Dienstleister, Fördermittelberater — ist ausdrücklich verboten.
Wird meine neue Website gefördert?
Nur wenn sie tief in deine betrieblichen Abläufe eingebunden ist. Standard-Websites, Standard-Webshops und Online-Marketing (SEO, Newsletter, Content-Marketing) sind ausdrücklich NICHT förderfähig.
Muss ich das Geld vorschießen?
Ja. Du bezahlst alle Rechnungen selbst und bekommst den Zuschuss erst nach Projektabschluss und Prüfung zurück. Du brauchst also die Liquidität für das gesamte Projekt.
Kann ich den Digitalbonus mit anderen Förderungen kombinieren?
Ja, solange die De-minimis-Obergrenze (eine EU-Regel die verhindert, dass ein Unternehmen zu viel Förderung auf einmal bekommt) nicht überschritten wird. Standard und Plus können aber nicht für denselben Förderbereich kombiniert werden. Gute Kombi: Digitalbonus für die Umsetzung + Forschungszulage für den FuE-Anteil.
Für wen?
Region
Unternehmensgröße
Branchen
Rechtsform
Gewerbebetrieb im Sinne des § 2 GewStG erforderlich. Freie Berufe ausgeschlossen. Nicht ausschließlich wirtschaftlich tätige Unternehmen, gGmbHs, Vereine oder andere Organisationen ausgeschlossen. Inklusionsunternehmen und gGmbHs mit ausschließlich wirtschaftlicher Tätigkeit zugelassen.
Offizielle Beschreibung
Kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (Gewerbebetrieb im Sinne des § 2 des Gewerbesteuergesetzes) mit einer Betriebsstätte im Freistaat Bayern. Rechtlich und organisatorisch selbständige Einheiten mit wirtschaftlicher Tätigkeit und weniger als 50 Mitarbeitern sowie einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Millionen Euro. Zur Bestimmung der Unternehmensdaten ist das Jahr des letzten Jahresabschlusses maßgeblich. Es ist nur auf das antragstellende Unternehmen abzustellen, Verflechtungen mit anderen Unternehmen müssen nicht berücksichtigt werden. Verbundene Unternehmen sind aber relevant für die De-minimis-Erklärung.
Kontakt & Links
Ansprechpartner
Zuständige Bezirksregierung (je nach Firmensitz des antragstellenden Unternehmens)
De-minimis-Beihilfe
De-minimis-Verordnung anwendbar. De-minimis-Erklärung bei Antragstellung abzugeben. De-minimis-Bescheinigung wird mit Bewilligung ausgehändigt und ist vom Zuwendungsempfänger zehn Jahre aufzubewahren. Verbundene Unternehmen sind bei der Berechnung zu berücksichtigen.
Passt dieses Programm zu dir?
Mach den Förder-Check und finde heraus, ob du die Voraussetzungen erfüllst — und welche anderen Programme sich kombinieren lassen.
Förder-Check starten →Die hier dargestellten Informationen basieren auf öffentlich zugänglichen Quellen und der redaktionellen Einordnung durch ki-boost.io. Für verbindliche Auskünfte wende dich an die jeweilige Förderstelle. Wir erbringen keine Rechts-, Steuer- oder Fördermittelberatung. Stand: März 2026.