Forschungszulage nach dem Forschungszulagengesetz (FZulG)
Die Forschungszulage ist eine Steuergutschrift für Forschung und Entwicklung — du bekommst 25 % deiner FuE-Kosten zurück, als KMU sogar 35 %. Bis zu 4,2 Mio. € pro Jahr. Gilt für alle Branchen und Unternehmensgrößen. Auch rückwirkend für die letzten vier Jahre möglich.
Wichtig: Antrag VOR Beauftragung stellen
Bei diesem Programm musst du den Förderantrag stellen, bevor du Aufträge vergibst oder Verträge unterschreibst. Sonst verfällt der Anspruch.
Förderhöhe
bis 4.200.000 €
Förderquote
bis 35%
ab 25%
Aufwand
Mittlerer Aufwandca. 8-25 Stunden
Bewilligung
12-26 Wo.
Was wird gefördert?
⚠️ Ehrlich gesagt: Das ist der größte Nachteil
Die technische Beschreibung für die BSFZ ist anspruchsvoll — du musst nachweisen, dass dein Projekt echte FuE ist (Neuheit, Ungewissheit, Systematik). Reine Anpassungsentwicklung oder Routinearbeit reicht nicht. Ohne lückenlose Zeiterfassung deiner Mitarbeiter gibt es kein Geld. Und die Bearbeitungszeit der BSFZ beträgt aktuell drei bis sechs Monate.
So läuft der Antrag – Schritt für Schritt
FuE-Projekt identifizieren und dokumentieren
Prüfe welche deiner Entwicklungsprojekte als FuE (Forschung und Entwicklung) gelten könnten. Kriterien: Du entwickelst etwas Neues, das Ergebnis ist nicht sicher, du gehst systematisch vor. Halte von Anfang an Stundennachweise fest — wer hat wann wie lange am Projekt gearbeitet.
Laufend — Zeiterfassung ab Tag 1
Bescheinigung bei der BSFZ beantragen
Stelle online auf der BSFZ-Website einen Antrag auf Bescheinigung. Du beschreibst dein FuE-Vorhaben: Was ist das Ziel? Was ist neu daran? Welche Unsicherheiten gibt es? Wie gehst du vor? Mehrere Projekte können in einem Antrag zusammengefasst werden. Die BSFZ prüft den inhaltlichen FuE-Charakter.
Antrag: 2–4 Stunden. Bearbeitungszeit BSFZ: ca. 3–6 Monate
Forschungszulage beim Finanzamt beantragen
Wenn du die BSFZ-Bescheinigung hast, stellst du über ELSTER einen Antrag auf Forschungszulage beim Finanzamt. Du gibst deine förderfähigen Aufwendungen an (Personalkosten, Eigenleistungen, Auftragsforschung, ab 2026 auch Gemeinkosten). Als KMU beantragst du hier auch den erhöhten Fördersatz von 35 %.
Antrag: 1–2 Stunden. Bearbeitungszeit Finanzamt: variabel
Zulage erhalten
Das Finanzamt setzt die Forschungszulage fest und verrechnet sie mit deiner Einkommen- oder Körperschaftsteuerschuld. Ist die Zulage höher als deine Steuerschuld, bekommst du den Restbetrag ausgezahlt.
Im Rahmen des nächsten Steuerbescheids
Diese Unterlagen brauchst du
Mit dem Antrag einreichen
Vor dem Antrag
Nach Projektende
Während des Projekts
Praxis-Tipps
Starte die Zeiterfassung sofort — auch rückwirkend. Ohne Stundennachweise deiner FuE-Mitarbeiter kannst du keine Personalkosten geltend machen. Ein einfaches Excel mit Datum, Mitarbeiter, Stunden und Projektbezug reicht.
Prüfe auch ältere Projekte: Die Forschungszulage kann rückwirkend für die letzten vier Jahre beantragt werden. Viele Unternehmen haben förderfähige Projekte laufen, ohne es zu wissen.
Wenn dein Projekt unter 15.000 € FuE-Kosten liegt, lohnt sich der Aufwand für die BSFZ-Bescheinigung trotzdem — der Prozess ist kostenlos und komplett digital.
Die Forschungszulage ist mit nahezu allen anderen Förderprogrammen kombinierbar (auch ZIM, BAFA, Digitalbonus) — sie wird nicht auf De-minimis angerechnet, weil sie nach AGVO läuft.
Häufige Fragen
Kann ich die Forschungszulage auch als Soloselbständiger beantragen?
Ja. Jedes in Deutschland steuerpflichtige Unternehmen kann die Forschungszulage beantragen — auch Einzelunternehmer und Freiberufler. Deine eigenen Arbeitsstunden für FuE werden ab 2026 mit 100 € pro Stunde angesetzt.
Wie viel Geld bekomme ich konkret?
25 % deiner förderfähigen FuE-Kosten, als KMU (unter 250 Mitarbeiter) sogar 35 %. Rechenbeispiel: 120.000 € Personalkosten + 24.000 € Gemeinkostenpauschale = 144.000 € Bemessungsgrundlage. Bei 35 % erhältst du 50.400 € als Steuergutschrift oder direkte Auszahlung.
Muss ich den Antrag VOR Projektbeginn stellen?
Nein — das ist das Besondere an der Forschungszulage. Du kannst sie rückwirkend für die letzten vier Jahre beantragen. Die BSFZ-Bescheinigung kann auch nachträglich beantragt werden.
Was zählt als Forschung und Entwicklung?
Projekte die etwas Neues schaffen, bei denen das Ergebnis unsicher ist und die systematisch durchgeführt werden. Ob das ein neues Produkt, ein Verfahren oder eine technische Dienstleistung ist, spielt keine Rolle. Reine Anpassungsentwicklung oder Routinearbeit zählt nicht.
Kann ich die Forschungszulage mit dem Digitalbonus oder ZIM kombinieren?
Ja. Die Forschungszulage läuft nach der AGVO (einer EU-Beihilferegelung für größere Förderungen) und wird nicht auf die De-minimis-Grenze angerechnet. Du darfst nur nicht dieselben Kosten doppelt fördern lassen — aber verschiedene Kostenarten desselben Projekts können auf verschiedene Programme aufgeteilt werden.
Bekomme ich das Geld auch wenn ich keinen Gewinn mache?
Ja. Die Forschungszulage wird mit deiner Steuerschuld verrechnet. Ist die Zulage höher als deine Steuer, wird der Restbetrag direkt an dich ausgezahlt. Das funktioniert auch bei Verlusten oder in der Gründungsphase.
Wie lange dauert das Verfahren?
Die BSFZ braucht aktuell ca. drei bis sechs Monate für die Bescheinigung. Der Antrag beim Finanzamt wird im Rahmen des nächsten Steuerbescheids bearbeitet. Insgesamt solltest du mit 6–12 Monaten rechnen bis das Geld auf dem Konto ist.
Für wen?
Region
Unternehmensgröße
Branchen
Rechtsform
Keine Einschränkung. Einzelunternehmen, Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften. Voraussetzung: Steuerpflicht in Deutschland.
Offizielle Beschreibung
Zur Inanspruchnahme der Forschungszulage berechtigt sind unbeschränkt und beschränkt Steuerpflichtige, soweit sie nicht von der Besteuerung befreit sind. Es gibt keine Einschränkung nach Unternehmensgröße, Rechtsform oder Branche.
Kontakt & Links
Ansprechpartner
Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ)
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Förder-Check starten →Die hier dargestellten Informationen basieren auf öffentlich zugänglichen Quellen und der redaktionellen Einordnung durch ki-boost.io. Für verbindliche Auskünfte wende dich an die jeweilige Förderstelle. Wir erbringen keine Rechts-, Steuer- oder Fördermittelberatung. Stand: März 2026.