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BeratungsförderungGeringer AufwandOffen

BMWE-Innovationsgutscheine (go-inno)

Du willst ein neues Produkt entwickeln oder einen Prozess grundlegend verbessern — aber weißt nicht genau wie? Mit dem go-inno Innovationsgutschein des Bundes bekommst du 50% deiner Beratungskosten erstattet, wenn du einen staatlich autorisierten (also offiziell geprüften) Innovationsberater beauftragst. Max. 20.000 € pro Jahr. Kein Förderantrag — dein Berater erledigt den Papierkram.

Wichtig: Antrag VOR Beauftragung stellen

Bei diesem Programm musst du den Förderantrag stellen, bevor du Aufträge vergibst oder Verträge unterschreibst. Sonst verfällt der Anspruch.

Förderhöhe

bis 20.000 €

Förderquote

bis 50%

Aufwand

Geringer Aufwand

Bewilligung

Was wird gefördert?

go-inno ist das Beratungsförderungsprogramm des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWE) für Innovationsvorhaben in kleinen und mittleren Unternehmen. Die Idee ist simpel: Du willst etwas Neues entwickeln oder verbessern, aber der Weg dorthin ist unklar. Ein qualifizierter Berater hilft dir — und der Bund übernimmt 50% der Beraterkosten. **Wie es funktioniert:** Du suchst dir ein vom BMWE autorisiertes (amtlich geprüftes und zugelassenes) Beratungsunternehmen aus der offiziellen Beraterliste. Mit diesem schließt du einen Beratungsvertrag ab. Der Berater kümmert sich um die Fördermeldung — du zahlst am Ende nur deinen Eigenanteil von 50% der Netto-Beratungskosten, plus Mehrwertsteuer auf den Gesamtbetrag. **Zwei Beratungsstufen:** **Stufe 1 — Potenzialanalyse:** Der Berater schaut sich dein Unternehmen und deine Innovationsidee genau an. Er prüft: Ist die Idee marktfähig? Was brauchst du, um sie umzusetzen? Wie viel wird es kosten und welche Förderprogramme passen? Du bekommst eine klare Einschätzung — und sparst damit teure Fehlinvestitionen. **Stufe 2 — Realisierungskonzept:** Der Berater arbeitet mit dir den konkreten Plan aus: technische Bewertung, Marktanalyse, wer kann dir als externer Technologiepartner helfen, wie sieht die Finanzierung aus? Er begleitet dich sogar bei Bankgesprächen. **Rechenbeispiel:** Du beauftragst 5 Beratertage à 1.100 € netto = 5.500 € Beratungskosten. Der Bund übernimmt 50% = 2.750 €. Du zahlst 2.750 € netto + Mehrwertsteuer auf 5.500 € (also 1.045 € bei 19%) = insgesamt 3.795 €. Pro Jahr kannst du bis zu 5 Gutscheine nutzen — das entspricht einem maximalen Förderwert von 20.000 €. **Wichtiger Hinweis zur Laufzeit:** Die Förderrichtlinie war formal bis 31.12.2025 befristet, das Programm läuft jedoch faktisch weiter (die offizielle Website ist 2026 aktiv, Beratungen werden abgewickelt). Eine neue Förderrichtlinie oder ein Nachfolger wurde Stand März 2026 noch nicht offiziell veröffentlicht. Vor Vertragsabschluss beim Berater aktuelle Verfügbarkeit bestätigen lassen.

⚠️ Ehrlich gesagt: Das ist der größte Nachteil

Nur Beratungskosten werden gefördert — kein Geld für die tatsächliche Umsetzung, keine Software, keine Hardware. Der Tagesatz ist auf 1.100 € gedeckelt — hochspezialisierte Berater kosten oft mehr, der Rest geht auf deine Rechnung. Außerdem musst du die Umsatzsteuer auf den vollen Beratungsbetrag (nicht nur deinen Eigenanteil) selbst zahlen. Und: Die Förderrichtlinie ist formal ausgelaufen — das Programm läuft zwar weiter, aber die Rechtssicherheit für 2026 ist geringer als bei anderen Programmen.

So läuft der Antrag – Schritt für Schritt

1

Schritt 1: Autorisiertes Beratungsunternehmen finden — Beratersuche auf der Programmwebsite: https://www.innovation-beratung-foerderung.de/INNO/Navigation/DE/Karten/Beratersuche-go-inno/ — nach PLZ oder Region suchen.

2

Schritt 2: Beratungsbedarf beschreiben — Erkläre dem Berater dein Innovationsvorhaben. Er prüft, ob du förderberechtigt bist und welche Stufe passt.

3

Schritt 3: Beratungsvertrag abschließen — VOR Beginn der Beratung. Der Berater meldet den Vertrag bei EURONORM (dem Projektträger, also der Organisation die das Programm abwickelt).

4

Schritt 4: Beratung durchführen — Meist 2-4 Wochen, je nach Umfang.

5

Schritt 5: Rechnung bezahlen — Du bezahlst nur deinen Eigenanteil (50% netto) + Mehrwertsteuer auf den Gesamtbetrag. Den Rest rechnet der Berater mit EURONORM ab.

Diese Unterlagen brauchst du

Mit dem Antrag einreichen

Schriftlicher Beratungsvertrag mit autorisiertem Beratungsunternehmen (vor Beratungsbeginn)
Das Beratungsunternehmen meldet den Vertrag bei EURONORM (Pflicht des Beratungsunternehmens)

Vor dem Antrag

Autorisiertes Beratungsunternehmen finden (Beratersuche: https://www.innovation-beratung-foerderung.de/INNO/Navigation/DE/Karten/Beratersuche-go-inno/)
Innovationsvorhaben beschreiben — Was soll entwickelt werden? Produkt- oder Verfahrensinnovation?

Nach Projektende

Beratungsunternehmen reicht Abrechnung bei EURONORM ein
Unternehmen zahlt Eigenanteil (50%) zzgl. Umsatzsteuer auf Gesamtbetrag

Während des Projekts

Dokumentation der erbrachten Beratungsleistungen durch das Beratungsunternehmen
Nachweis der Verwendung der Fördermittel (geordnetes Rechnungswesen erforderlich)

Praxis-Tipps

💡

Nutze go-inno gezielt zur Vorbereitung eines ZIM- oder ERP-Antrags: Der Berater hilft dir, das Innovationsvorhaben so zu formulieren, dass es für ZIM oder andere Förderprogramme passt — und seinen eigenen Einsatz fördert go-inno gleich mit.

💡

Frag den Berater explizit nach KI-Anwendungsfällen für dein Unternehmen: go-inno hat keine Technologieeinschränkungen — KI als Innovations- oder Prozessthema ist explizit förderfähig.

💡

Bestätige beim Berater vor Vertragsabschluss, dass go-inno 2026 noch aktiv ist und er aktuelle Autorisierung hat — die Richtlinie ist formal ausgelaufen, die Praxis laut Website noch aktiv.

💡

Du kannst bis zu 5 Gutscheine pro Jahr nutzen — also sowohl Potenzialanalyse als auch Realisierungskonzept im selben Jahr kombinieren.

Häufige Fragen

Was genau ist ein 'autorisiertes Beratungsunternehmen' und wie finde ich eines?

Das BMWE prüft Beratungsunternehmen nach strengen Qualitätskriterien — Berufserfahrung, Referenzen, Qualifikationen — und autorisiert (erteilt eine offizielle Zulassung) nur die besten. Eine aktuelle Liste findest du direkt auf der Programmwebsite unter 'Beratersuche'. Dort kannst du nach PLZ oder Region suchen und siehst sofort, welche Berater in deiner Nähe zugelassen sind.

Ich habe kein 'Innovationsvorhaben' — ist das Programm trotzdem für mich?

go-inno ist für Produkt- und Verfahrensinnovationen gedacht — also wenn du etwas grundlegend Neues entwickeln oder einen Prozess merklich verbessern willst. Auch KI-Einführung oder Prozessautomatisierung kann als 'technische Verfahrensinnovation' zählen. Eine einfache Softwarebeschaffung ohne Innovationscharakter fällt eher nicht darunter. Im Zweifel: Berater ansprechen und prüfen lassen.

Wie viel zahle ich wirklich?

Der Fördersatz ist fix: 50% der Beratungskosten übernimmt der Bund, 50% zahlst du. Der Tagessatz ist auf 1.100 € begrenzt. Dazu kommt die Mehrwertsteuer auf den vollen Beratungsbetrag (nicht nur auf deinen Anteil). Rechenbeispiel: 3 Beratertage à 1.100 € = 3.300 € Beratungskosten. Du zahlst 1.650 € (50%) + 627 € Mehrwertsteuer auf 3.300 € = 2.277 € gesamt.

Kann ich go-inno mit dem ZIM-Programm kombinieren?

Ja — und das ist sogar die klassische Kombination: go-inno für die Beratung und Planung des Innovationsvorhabens, dann ZIM (Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand — ein Zuschuss für FuE-Projekte) für die tatsächliche Entwicklung und Umsetzung. Der go-inno-Berater hilft dir oft auch, den ZIM-Antrag vorzubereiten.

Das Programm läuft doch aus — kann ich noch einen Berater beauftragen?

Das Programm ist 2026 faktisch noch aktiv — die offizielle Website wird unter BMWE betrieben und Beratungen werden abgewickelt. Die formale Richtlinie war bis Ende 2025 befristet, aber de facto laufen autorisierte Beratungen weiter. Bestätige vor Vertragsabschluss beim Berater, dass er aktuelle Autorisierung hat und Gutscheine noch ausgestellt werden können.

Muss ich den Antrag selbst stellen?

Nein — das übernimmt das autorisierte Beratungsunternehmen. Du schließt den Beratungsvertrag ab, der Berater meldet ihn bei EURONORM (dem Projektträger, der das Programm abwickelt) und rechnet den Förderzuschuss direkt mit EURONORM ab. Du zahlst nur deinen Eigenanteil.

Für wen?

Region

Bundesweit

Unternehmensgröße

Solo-SelbständigKleinstunternehmen (1-9)Kleinunternehmen (10-49)Mittlere Unternehmen (50-249)

Branchen

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Die hier dargestellten Informationen basieren auf öffentlich zugänglichen Quellen und der redaktionellen Einordnung durch ki-boost.io. Für verbindliche Auskünfte wende dich an die jeweilige Förderstelle. Wir erbringen keine Rechts-, Steuer- oder Fördermittelberatung. Stand: März 2026.