Bundesweit
go-inno
Du willst ein neues Produkt entwickeln oder einen Prozess grundlegend verbessern — aber weißt nicht genau wie? Mit dem go-inno Innovationsgutschein des Bundes bekommst du 50% deiner Beratungskosten erstattet, wenn du einen staatlich autorisierten (also offiziell geprüften) Innovationsberater beauftragst. Max. 20.000 € pro Jahr. Kein Förderantrag — dein Berater erledigt den Papierkram.
bis 50 %
der förderfähigen Kosten
Gering
für den Antrag
–
bis zum Bescheid
Nein
Solo-geeignet
Überblick
Voraussetzungen
Region
Bundesweit
Unternehmensgröße
Solo-Selbständig, Kleinstunternehmen (1-9), Kleinunternehmen (10-49), Mittlere Unternehmen (50-249)
Projektstart
Noch NICHT begonnen
Branchen
Alle Branchen
Größter Haken
Nur Beratungskosten werden gefördert — kein Geld für die tatsächliche Umsetzung, keine Software, keine Hardware. Der Tagesatz ist auf 1.100 € gedeckelt — hochspezialisierte Berater kosten oft mehr, der Rest geht auf deine Rechnung. Außerdem musst du die Umsatzsteuer auf den vollen Beratungsbetrag (nicht nur deinen Eigenanteil) selbst zahlen. Und: Die Förderrichtlinie ist formal ausgelaufen — das Programm läuft zwar weiter, aber die Rechtssicherheit für 2026 ist geringer als bei anderen Programmen.
Kosten & Förderung
Deine Investition
40k €
Zuschuss (50 %)
20k €
Dein Eigenanteil
20k €
(Unverbindliches Rechenbeispiel auf Basis der veröffentlichten Förderkonditionen. Die tatsächliche Förderhöhe hängt von der individuellen Prüfung durch den Fördergeber ab. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Bewilligung oder eine bestimmte Fördersumme.)
Ablauf
Schritt 1: Autorisiertes Beratungsunternehmen finden — Beratersuche auf der Programmwebsite: https://www.innovation-beratung-foerderung.de/INNO/Navigation/DE/Karten/Beratersuche-go-inno/ — nach PLZ oder Region suchen.
Schritt 2: Beratungsbedarf beschreiben — Erkläre dem Berater dein Innovationsvorhaben. Er prüft, ob du förderberechtigt bist und welche Stufe passt.
Schritt 3: Beratungsvertrag abschließen — VOR Beginn der Beratung. Der Berater meldet den Vertrag bei EURONORM (dem Projektträger, also der Organisation die das Programm abwickelt).
Schritt 4: Beratung durchführen — Meist 2-4 Wochen, je nach Umfang.
Schritt 5: Rechnung bezahlen — Du bezahlst nur deinen Eigenanteil (50% netto) + Mehrwertsteuer auf den Gesamtbetrag. Den Rest rechnet der Berater mit EURONORM ab.
Diese Unterlagen brauchst du
1Vor dem Antrag
2Mit dem Antrag einreichen
3Während des Projekts
4Nach Projektende
Praxis-Tipps
Nutze go-inno gezielt zur Vorbereitung eines ZIM- oder ERP-Antrags: Der Berater hilft dir, das Innovationsvorhaben so zu formulieren, dass es für ZIM oder andere Förderprogramme passt — und seinen eigenen Einsatz fördert go-inno gleich mit.
Frag den Berater explizit nach KI-Anwendungsfällen für dein Unternehmen: go-inno hat keine Technologieeinschränkungen — KI als Innovations- oder Prozessthema ist explizit förderfähig.
Bestätige beim Berater vor Vertragsabschluss, dass go-inno 2026 noch aktiv ist und er aktuelle Autorisierung hat — die Richtlinie ist formal ausgelaufen, die Praxis laut Website noch aktiv.
Du kannst bis zu 5 Gutscheine pro Jahr nutzen — also sowohl Potenzialanalyse als auch Realisierungskonzept im selben Jahr kombinieren.
Häufige Fragen
Was genau ist ein 'autorisiertes Beratungsunternehmen' und wie finde ich eines?
Ich habe kein 'Innovationsvorhaben' — ist das Programm trotzdem für mich?
Wie viel zahle ich wirklich?
Kann ich go-inno mit dem ZIM-Programm kombinieren?
Das Programm läuft doch aus — kann ich noch einen Berater beauftragen?
Muss ich den Antrag selbst stellen?
Nächste Schritte
Quellen, Antragsportal & Factsheet
Offizielle Links, druckbares Factsheet und FAQ — kostenlos per E-Mail.
Kostenlos per E-Mail erhalten:
Berater kennen go-inno
Erstgespräch kostenlos. Die wissen welche Fehler 80 % der Antragsteller machen.
Unverbindlich · Keine Kosten