Bundesweit
Qualifizierungschancengesetz (QCG)
Das Qualifizierungschancengesetz finanziert Weiterbildungen für deine Mitarbeiter — bis zu 100 % der Kurskosten plus Lohnzuschuss während der Schulung. Die Agentur für Arbeit zahlt, dein Unternehmen stellt den Antrag. Unter 50 Mitarbeitern bekommst du die vollen Kosten erstattet.
bis 100 %
der förderfähigen Kosten
8–20 Std.
für den Antrag
~2 Wo.
bis zum Bescheid
Nein
Solo-geeignet
Überblick
Voraussetzungen
Region
Bundesweit
Unternehmensgröße
Kleinstunternehmen (1-9), Kleinunternehmen (10-49), Mittlere Unternehmen (50-249), KMU (bis 499)
Projektstart
Noch NICHT begonnen
Branchen
Alle Branchen
Rechtsform
Keine Einschränkung der Rechtsform. Der Antrag wird vom Arbeitgeber gestellt.
Größter Haken
Soloselbständige sind komplett ausgeschlossen — das QCG fördert nur sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. Die Bewilligung liegt im Ermessen der lokalen Agentur für Arbeit, es gibt keinen Rechtsanspruch. Kurze Seminare unter 120 Stunden fallen raus. Und die letzte vergleichbare Ausbildung muss mindestens zwei Jahre her sein.
Originaltext Förderrichtlinie anzeigen
Kosten & Förderung
Ablauf
Weiterbildungsbedarf identifizieren
Überlege welche Mitarbeiter du in welchem Bereich weiterbilden willst. Schwerpunkt Digitalisierung, KI, IT? Suche einen passenden Kurs bei einem AZAV-zertifizierten Bildungsträger (ein Anbieter der die Qualitätsprüfung der Bundesagentur bestanden hat). Der Kurs muss mindestens 120 Stunden umfassen.
1–2 WochenArbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit kontaktieren
Ruf den Arbeitgeber-Service deiner lokalen Agentur für Arbeit an (Hotline: 0800 4 5555 20, kostenlos) oder vereinbare einen Termin. Besprich den Weiterbildungsbedarf, den Kurs und die Fördermöglichkeiten.
30–60 MinutenAntrag stellen
Du stellst als Arbeitgeber den Förderantrag bei der Agentur für Arbeit. Bei mehreren Teilnehmern für den gleichen Kurs ist ein Sammelantrag möglich. Die Agentur prüft ob alle Voraussetzungen erfüllt sind.
1–2 Stunden für den Antrag, Bearbeitungszeit variabelBewilligung abwarten — dann starten
Die Agentur für Arbeit prüft den Antrag und erteilt einen Bewilligungsbescheid (Bildungsgutschein oder Kostenzusage). Frühestens 10 Tage nach Bewilligung kann die Weiterbildung beginnen.
Variabel — je nach Agentur einige Tage bis mehrere WochenWeiterbildung durchführen
Dein Mitarbeiter nimmt an der Weiterbildung teil. Die Kursgebühren werden direkt zwischen Agentur und Bildungsträger abgerechnet. Du bekommst den Lohnkostenzuschuss für die Weiterbildungszeit.
Je nach Kurs — ab 120 StundenDiese Unterlagen brauchst du
1Vor dem Antrag
2Mit dem Antrag einreichen
3Während des Projekts
4Nach Projektende
Praxis-Tipps
Ruf zuerst beim Arbeitgeber-Service an (0800 4 5555 20, kostenlos) bevor du einen Kurs buchst. Die Berater kennen die Fördermöglichkeiten für deine Situation und helfen beim Antrag.
Auch Online-Weiterbildungen sind förderfähig — dein Mitarbeiter muss nicht wochenlang ins Klassenzimmer. Viele AZAV-zertifizierte Anbieter bieten flexible Online-Formate an.
Prüfe ob dein Mitarbeiter 45 Jahre oder älter ist — dann bekommst du auch bei 50–499 Mitarbeitern bis zu 100 % der Kosten erstattet.
Kombiniere das QCG mit der Forschungszulage: Die Weiterbildungskosten laufen über das QCG, die anschließende FuE-Arbeit des geschulten Mitarbeiters kann über die Forschungszulage gefördert werden.
Häufige Fragen
Kann ich als Soloselbständiger das QCG nutzen?
Wie viel kostet mich die Weiterbildung als Arbeitgeber?
Welche Kurse werden gefördert?
Wer stellt den Antrag — ich oder mein Mitarbeiter?
Wie lange dauert die Bewilligung?
Kann ich das QCG mit anderen Förderprogrammen kombinieren?
Nächste Schritte
Quellen, Antragsportal & Factsheet
Offizielle Links, druckbares Factsheet und FAQ — kostenlos per E-Mail.
Kostenlos per E-Mail erhalten:
Berater kennen dieses Programm
Erstgespräch kostenlos. Die wissen welche Fehler 80 % der Antragsteller machen.
Unverbindlich · Keine Kosten