Qualifizierungschancengesetz (§ 82 SGB III — Förderung beruflicher Weiterbildung Beschäftigter)
Das Qualifizierungschancengesetz finanziert Weiterbildungen für deine Mitarbeiter — bis zu 100 % der Kurskosten plus Lohnzuschuss während der Schulung. Die Agentur für Arbeit zahlt, dein Unternehmen stellt den Antrag. Unter 50 Mitarbeitern bekommst du die vollen Kosten erstattet.
Wichtig: Antrag VOR Beauftragung stellen
Bei diesem Programm musst du den Förderantrag stellen, bevor du Aufträge vergibst oder Verträge unterschreibst. Sonst verfällt der Anspruch.
Förderhöhe
variabel
Förderquote
bis 100%
ab 15%
Aufwand
Mittlerer Aufwandca. 8-20 Stunden
Bewilligung
2-8 Wo.
Was wird gefördert?
⚠️ Ehrlich gesagt: Das ist der größte Nachteil
Soloselbständige sind komplett ausgeschlossen — das QCG fördert nur sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. Die Bewilligung liegt im Ermessen der lokalen Agentur für Arbeit, es gibt keinen Rechtsanspruch. Kurze Seminare unter 120 Stunden fallen raus. Und die letzte vergleichbare Ausbildung muss mindestens zwei Jahre her sein.
So läuft der Antrag – Schritt für Schritt
Weiterbildungsbedarf identifizieren
Überlege welche Mitarbeiter du in welchem Bereich weiterbilden willst. Schwerpunkt Digitalisierung, KI, IT? Suche einen passenden Kurs bei einem AZAV-zertifizierten Bildungsträger (ein Anbieter der die Qualitätsprüfung der Bundesagentur bestanden hat). Der Kurs muss mindestens 120 Stunden umfassen.
1–2 Wochen
Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit kontaktieren
Ruf den Arbeitgeber-Service deiner lokalen Agentur für Arbeit an (Hotline: 0800 4 5555 20, kostenlos) oder vereinbare einen Termin. Besprich den Weiterbildungsbedarf, den Kurs und die Fördermöglichkeiten.
30–60 Minuten
Antrag stellen
Du stellst als Arbeitgeber den Förderantrag bei der Agentur für Arbeit. Bei mehreren Teilnehmern für den gleichen Kurs ist ein Sammelantrag möglich. Die Agentur prüft ob alle Voraussetzungen erfüllt sind.
1–2 Stunden für den Antrag, Bearbeitungszeit variabel
Bewilligung abwarten — dann starten
Die Agentur für Arbeit prüft den Antrag und erteilt einen Bewilligungsbescheid (Bildungsgutschein oder Kostenzusage). Frühestens 10 Tage nach Bewilligung kann die Weiterbildung beginnen.
Variabel — je nach Agentur einige Tage bis mehrere Wochen
Weiterbildung durchführen
Dein Mitarbeiter nimmt an der Weiterbildung teil. Die Kursgebühren werden direkt zwischen Agentur und Bildungsträger abgerechnet. Du bekommst den Lohnkostenzuschuss für die Weiterbildungszeit.
Je nach Kurs — ab 120 Stunden
Diese Unterlagen brauchst du
Mit dem Antrag einreichen
Vor dem Antrag
Nach Projektende
Während des Projekts
Praxis-Tipps
Ruf zuerst beim Arbeitgeber-Service an (0800 4 5555 20, kostenlos) bevor du einen Kurs buchst. Die Berater kennen die Fördermöglichkeiten für deine Situation und helfen beim Antrag.
Auch Online-Weiterbildungen sind förderfähig — dein Mitarbeiter muss nicht wochenlang ins Klassenzimmer. Viele AZAV-zertifizierte Anbieter bieten flexible Online-Formate an.
Prüfe ob dein Mitarbeiter 45 Jahre oder älter ist — dann bekommst du auch bei 50–499 Mitarbeitern bis zu 100 % der Kosten erstattet.
Kombiniere das QCG mit der Forschungszulage: Die Weiterbildungskosten laufen über das QCG, die anschließende FuE-Arbeit des geschulten Mitarbeiters kann über die Forschungszulage gefördert werden.
Häufige Fragen
Kann ich als Soloselbständiger das QCG nutzen?
Nein. Das QCG fördert nur sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. Als Soloselbständiger ohne Angestellte bist du leider nicht förderfähig. Alternativen: BAFA-Beratungsförderung oder Bildungsschecks der Bundesländer.
Wie viel kostet mich die Weiterbildung als Arbeitgeber?
Das hängt von deiner Unternehmensgröße ab. Unter 50 Mitarbeitern: 0 € — die Agentur für Arbeit übernimmt 100 % der Kursgebühren und die vollen Lohnkosten. Bei 50–249 Mitarbeitern: 50 % Eigenanteil. Rechenbeispiel: Ein KI-Kurs für 5.000 € bei 15 Mitarbeitern = 0 € Eigenanteil.
Welche Kurse werden gefördert?
Kurse die mindestens 120 Stunden umfassen, bei einem AZAV-zertifizierten Bildungsträger (ein Anbieter der die Qualitätsprüfung der Bundesagentur bestanden hat) stattfinden und zukunftsfähige Kompetenzen vermitteln. KI, Digitalisierung, IT, Automatisierung — alles förderfähig. Auch Online-Kurse.
Wer stellt den Antrag — ich oder mein Mitarbeiter?
Du als Arbeitgeber stellst den Antrag beim Arbeitgeber-Service deiner lokalen Agentur für Arbeit. Dein Mitarbeiter kann die Weiterbildung anstoßen, aber der formale Antrag kommt von dir.
Wie lange dauert die Bewilligung?
Das ist von Agentur zu Agentur unterschiedlich — rechne mit 2 bis 8 Wochen. Tipp: Ruf vorher beim Arbeitgeber-Service an (0800 4 5555 20, kostenlos), dann geht es oft schneller.
Kann ich das QCG mit anderen Förderprogrammen kombinieren?
Ja. Das QCG ist keine De-minimis-Beihilfe (eine EU-Regel die verhindert, dass ein Unternehmen zu viel Förderung auf einmal bekommt) und belastet deine Förder-Obergrenze nicht. Gute Kombi: QCG für die Weiterbildung, dann Forschungszulage für die anschließende FuE-Arbeit des geschulten Mitarbeiters.
Für wen?
Region
Unternehmensgröße
Branchen
Rechtsform
Keine Einschränkung der Rechtsform. Der Antrag wird vom Arbeitgeber gestellt.
Offizielle Beschreibung
Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollen von einer Weiterbildungsförderung profitieren können — unabhängig von ihren Qualifikationen, ihrem Lebensalter oder der Größe des Betriebs, in dem sie beschäftigt sind. Voraussetzung ist, dass sie vom digitalen Strukturwandel oder dem Strukturwandel allgemein betroffen sind oder in einem Beruf mit Fachkräftemangel arbeiten (Engpassberuf). Antragsteller ist der Arbeitgeber.
Kontakt & Links
Ansprechpartner
Arbeitgeber-Service der Bundesagentur für Arbeit
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Förder-Check starten →Die hier dargestellten Informationen basieren auf öffentlich zugänglichen Quellen und der redaktionellen Einordnung durch ki-boost.io. Für verbindliche Auskünfte wende dich an die jeweilige Förderstelle. Wir erbringen keine Rechts-, Steuer- oder Fördermittelberatung. Stand: März 2026.