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WEIT

Bundesweit

Qualifizierungschancengesetz (QCG)

Aktiv
Antrag VOR Projektstart!

Das Qualifizierungschancengesetz finanziert Weiterbildungen für deine Mitarbeiter — bis zu 100 % der Kurskosten plus Lohnzuschuss während der Schulung. Die Agentur für Arbeit zahlt, dein Unternehmen stellt den Antrag. Unter 50 Mitarbeitern bekommst du die vollen Kosten erstattet.

WeiterbildungFörderhöhevariabel

bis 100 %

der förderfähigen Kosten

8–20 Std.

für den Antrag

~2 Wo.

bis zum Bescheid

Nein

Solo-geeignet

Überblick

Das Qualifizierungschancengesetz (QCG) ist eines der unterschätztesten Förderprogramme in Deutschland — weil viele gar nicht wissen, dass es existiert. Es ermöglicht dir, deine Mitarbeiter auf Kosten des Staates weiterzubilden. **Was wird gefördert?** Berufliche Weiterbildungen, die über eine reine Einarbeitung hinausgehen und zukunftsfähige Kompetenzen vermitteln. Besonders relevant für KI, Digitalisierung, IT und Automatisierung. Die Weiterbildung muss mindestens 120 Stunden umfassen und bei einem AZAV-zertifizierten Bildungsträger (das bedeutet: der Anbieter hat eine Qualitätsprüfung der Bundesagentur bestanden) stattfinden. Auch Online-Weiterbildungen sind förderfähig. **Wer kann beantragen?** Dein Unternehmen — als Arbeitgeber — stellt den Antrag beim Arbeitgeber-Service deiner lokalen Agentur für Arbeit. Gefördert werden sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, die vom Strukturwandel betroffen sind oder in einem Mangelberuf arbeiten. NICHT förderfähig: Du selbst als Soloselbständiger, Geschäftsführer ohne Sozialversicherung, Azubis, Mini-Jobber und Beschäftigte im öffentlichen Dienst. **Wie viel gibt es?** Das hängt von deiner Unternehmensgröße ab — und hier wird es richtig attraktiv für kleine Unternehmen: Unter 10 Mitarbeiter: 100 % der Weiterbildungskosten + 75 % der Lohnkosten während der Schulung. 10–49 Mitarbeiter: 100 % der Weiterbildungskosten + 100 % der Lohnkosten (seit April 2024!). 50–249 Mitarbeiter: 50 % + 50 %. Über 250: 25 % + 25 %. Rechenbeispiel: Du hast 15 Mitarbeiter. Einer macht eine KI-Weiterbildung für 5.000 €, die 3 Monate dauert (bei Teilzeit neben der Arbeit). Sein Monatsgehalt ist 3.500 €. Die Agentur für Arbeit übernimmt die vollen 5.000 € Kursgebühr + die vollen Lohnkosten für die Weiterbildungszeit. Dein Eigenanteil: 0 €. Sonderstichwort: Wenn dein Mitarbeiter 45 Jahre oder älter ist oder eine Schwerbehinderung hat, bekommst du auch bei 50–499 Mitarbeitern bis zu 100 % erstattet. **Wie funktioniert der Antrag?** Du kontaktierst den Arbeitgeber-Service deiner Agentur für Arbeit. Gemeinsam besprecht ihr den Weiterbildungsbedarf und den passenden Kurs. Dann stellst du den Antrag — vor Beginn der Weiterbildung. Nach Bewilligung kann es losgehen, frühestens 10 Tage nach Zusage. **Was ist der größte Vorteil?** Bei kleinen Unternehmen bis 49 Mitarbeitern ist die Weiterbildung seit April 2024 komplett kostenlos — Kursgebühr UND Lohnkosten werden zu 100 % übernommen. Das gibt es bei keinem anderen Programm. **Was ist der Haken?** Als Soloselbständiger bist du raus — das QCG fördert nur Beschäftigte. Die Bewilligung durch die Agentur für Arbeit dauert und es gibt keinen Rechtsanspruch. Die Weiterbildung muss mindestens 120 Stunden umfassen, was kurze Tagesseminare ausschließt. Und die letzte vergleichbare Ausbildung muss mindestens zwei Jahre her sein.

Voraussetzungen

Region

Bundesweit

Unternehmensgröße

Kleinstunternehmen (1-9), Kleinunternehmen (10-49), Mittlere Unternehmen (50-249), KMU (bis 499)

Projektstart

Noch NICHT begonnen

Branchen

Alle Branchen

Rechtsform

Keine Einschränkung der Rechtsform. Der Antrag wird vom Arbeitgeber gestellt.

Größter Haken

Soloselbständige sind komplett ausgeschlossen — das QCG fördert nur sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. Die Bewilligung liegt im Ermessen der lokalen Agentur für Arbeit, es gibt keinen Rechtsanspruch. Kurze Seminare unter 120 Stunden fallen raus. Und die letzte vergleichbare Ausbildung muss mindestens zwei Jahre her sein.

Originaltext Förderrichtlinie anzeigen
Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollen von einer Weiterbildungsförderung profitieren können — unabhängig von ihren Qualifikationen, ihrem Lebensalter oder der Größe des Betriebs, in dem sie beschäftigt sind. Voraussetzung ist, dass sie vom digitalen Strukturwandel oder dem Strukturwandel allgemein betroffen sind oder in einem Beruf mit Fachkräftemangel arbeiten (Engpassberuf). Antragsteller ist der Arbeitgeber.

Kosten & Förderung

Ablauf

1

Weiterbildungsbedarf identifizieren

Überlege welche Mitarbeiter du in welchem Bereich weiterbilden willst. Schwerpunkt Digitalisierung, KI, IT? Suche einen passenden Kurs bei einem AZAV-zertifizierten Bildungsträger (ein Anbieter der die Qualitätsprüfung der Bundesagentur bestanden hat). Der Kurs muss mindestens 120 Stunden umfassen.

1–2 Wochen
2

Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit kontaktieren

Ruf den Arbeitgeber-Service deiner lokalen Agentur für Arbeit an (Hotline: 0800 4 5555 20, kostenlos) oder vereinbare einen Termin. Besprich den Weiterbildungsbedarf, den Kurs und die Fördermöglichkeiten.

30–60 Minuten
3

Antrag stellen

Du stellst als Arbeitgeber den Förderantrag bei der Agentur für Arbeit. Bei mehreren Teilnehmern für den gleichen Kurs ist ein Sammelantrag möglich. Die Agentur prüft ob alle Voraussetzungen erfüllt sind.

1–2 Stunden für den Antrag, Bearbeitungszeit variabel
4

Bewilligung abwarten — dann starten

Die Agentur für Arbeit prüft den Antrag und erteilt einen Bewilligungsbescheid (Bildungsgutschein oder Kostenzusage). Frühestens 10 Tage nach Bewilligung kann die Weiterbildung beginnen.

Variabel — je nach Agentur einige Tage bis mehrere Wochen
5

Weiterbildung durchführen

Dein Mitarbeiter nimmt an der Weiterbildung teil. Die Kursgebühren werden direkt zwischen Agentur und Bildungsträger abgerechnet. Du bekommst den Lohnkostenzuschuss für die Weiterbildungszeit.

Je nach Kurs — ab 120 Stunden

Diese Unterlagen brauchst du

1Vor dem Antrag

Weiterbildungsbedarf im Unternehmen identifizieren
AZAV-zertifizierten Bildungsträger und passenden Kurs finden (>120 Stunden)
Prüfen: Letzte vergleichbare Ausbildung/Weiterbildung des Mitarbeiters mind. 2 Jahre her?
Prüfen: Mitarbeiter ist sozialversicherungspflichtig beschäftigt?

2Mit dem Antrag einreichen

Antrag auf Weiterbildungsförderung beim Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit
Kursbeschreibung mit AZAV-Zertifizierung
Unternehmensdaten (Betriebsgröße)
Mitarbeiterdaten (Name, Qualifikation, Beschäftigungsverhältnis)

3Während des Projekts

Teilnahme des Mitarbeiters am Kurs sicherstellen
Lohnfortzahlung während der Weiterbildung (Zuschuss kommt von Agentur)

4Nach Projektende

Teilnahmenachweis / Abschlusszertifikat des Bildungsträgers
Verwendungsnachweis gegenüber der Agentur für Arbeit

Praxis-Tipps

Ruf zuerst beim Arbeitgeber-Service an (0800 4 5555 20, kostenlos) bevor du einen Kurs buchst. Die Berater kennen die Fördermöglichkeiten für deine Situation und helfen beim Antrag.

Auch Online-Weiterbildungen sind förderfähig — dein Mitarbeiter muss nicht wochenlang ins Klassenzimmer. Viele AZAV-zertifizierte Anbieter bieten flexible Online-Formate an.

Prüfe ob dein Mitarbeiter 45 Jahre oder älter ist — dann bekommst du auch bei 50–499 Mitarbeitern bis zu 100 % der Kosten erstattet.

Kombiniere das QCG mit der Forschungszulage: Die Weiterbildungskosten laufen über das QCG, die anschließende FuE-Arbeit des geschulten Mitarbeiters kann über die Forschungszulage gefördert werden.

Häufige Fragen

Kann ich als Soloselbständiger das QCG nutzen?
Nein. Das QCG fördert nur sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. Als Soloselbständiger ohne Angestellte bist du leider nicht förderfähig. Alternativen: BAFA-Beratungsförderung oder Bildungsschecks der Bundesländer.
Wie viel kostet mich die Weiterbildung als Arbeitgeber?
Das hängt von deiner Unternehmensgröße ab. Unter 50 Mitarbeitern: 0 € — die Agentur für Arbeit übernimmt 100 % der Kursgebühren und die vollen Lohnkosten. Bei 50–249 Mitarbeitern: 50 % Eigenanteil. Rechenbeispiel: Ein KI-Kurs für 5.000 € bei 15 Mitarbeitern = 0 € Eigenanteil.
Welche Kurse werden gefördert?
Kurse die mindestens 120 Stunden umfassen, bei einem AZAV-zertifizierten Bildungsträger (ein Anbieter der die Qualitätsprüfung der Bundesagentur bestanden hat) stattfinden und zukunftsfähige Kompetenzen vermitteln. KI, Digitalisierung, IT, Automatisierung — alles förderfähig. Auch Online-Kurse.
Wer stellt den Antrag — ich oder mein Mitarbeiter?
Du als Arbeitgeber stellst den Antrag beim Arbeitgeber-Service deiner lokalen Agentur für Arbeit. Dein Mitarbeiter kann die Weiterbildung anstoßen, aber der formale Antrag kommt von dir.
Wie lange dauert die Bewilligung?
Das ist von Agentur zu Agentur unterschiedlich — rechne mit 2 bis 8 Wochen. Tipp: Ruf vorher beim Arbeitgeber-Service an (0800 4 5555 20, kostenlos), dann geht es oft schneller.
Kann ich das QCG mit anderen Förderprogrammen kombinieren?
Ja. Das QCG ist keine De-minimis-Beihilfe (eine EU-Regel die verhindert, dass ein Unternehmen zu viel Förderung auf einmal bekommt) und belastet deine Förder-Obergrenze nicht. Gute Kombi: QCG für die Weiterbildung, dann Forschungszulage für die anschließende FuE-Arbeit des geschulten Mitarbeiters.

Nächste Schritte

Quellen, Antragsportal & Factsheet

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Direktlink zum Antragsportal
Factsheet als A4-Druckvorlage
Erinnerung bei Frist-Änderungen
Updates per E-Mail erhalten

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